Antibiotika Monitoring
Die bundesweiten Kennzahlen für das 2. Halbjahr 2023 wurden bekannt gegeben:
| Kennzahl 1 | Kennzahl 2 | |
|---|---|---|
| Saugferkel | ||
| Ferkel bis 30 KG | ||
| Mastschweine über 30 KG | ||
| Zuchtschweine | ||
| Milchkühe | ||
| Kälber, Zukauf |
Die betriebseigene halbjährliche Therapiehäufigkeit für das 2. Kalenderhalbjahr 2023 wurde inzwischen jedem Betrieb von der zuständigen Behörde zugesandt. Wir bitten unsere Kunden ihre betriebliche Kennzahl unserer Praxis umgehend zukommen zu lassen. Betriebe, die die Kennzahl 2 überschritten haben, müssen bis spätestens zum 01.04.2023 einen Maßnahmenplan nach §58c AMG zur Reduzierung des Antibiotika Einsatzes bei der für sie zuständigen Behörde einreichen.
Dies kann in Schleswig-Holstein inzwischen über das Online-Portal des Landeslabor Neumünster stattfinden. Dazu muss jeder Betrieb ein entsprechendes Unternehmenskonto (Businesskonto) anlegen:
Registration zum Serviceportal
Hierzu gibt es im Downloadbereich ein Hilfestellungsformular.
Die bisher halbjährlich auszufüllende „Tierhaltererklärung“ entfällt. Jedoch sind alle Betriebe, die in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt haben, verpflichtet, selbstständig die Nullmeldung in der HI-Tier für ihren Betrieb zu machen
Zuständige Behörden:
| Schleswig-Holstein |
Landeslabor Schleswig-Holstein
Tierarzneimittelüberwachung Max-Eyth-Str. 5 24537 Neumünster |
| Niedersachsen |
Nieders. Landesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Postfach 3949
26029 Oldenburg |
Mecklenburg-Vorpommern |
| Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Thierfelder Straße 18 18059 Rostock |
Desweiteren bitten wir daran zu denken, dass halbjährlich die schriftliche Versicherung des Tierhalters für das Antibiotika Monitoring an die entsprechende Behörde sowie an unsere Praxis abgegeben werden muss.
