Antibiotika Monitoring
Die bundesweiten Kennzahlen für das Halbjahr 1/2022 wurden bekannt gegeben:
Kennzahl 1 | Kennzahl 2 | |
---|---|---|
Ferkel bis 30 KG | ||
Mastschweine über 30 KG |
Die betriebseigene halbjährliche Therapiehäufigkeit für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 müsste Ihnen inzwischen von der zuständigen Behörde zugesandt worden sein. Wir bitte unsere Kunden umgehend ihre betriebliche Kennzahl unserer Praxis zukommen zu lassen. Betriebe, die die Kennzahl 2 überschritten haben, müssen bis spätestens zum 31.12.2022 einen Maßnahmenplan nach §58c AMG zur Reduzierung des Antibiotika Einsatzes bei der für sie zuständigen Behörde schriftlich einreichen.
Zuständige Behörden:
Schleswig-Holstein |
Landeslabor Schleswig-Holstein
Tierarzneimittelüberwachung Max-Eyth-Str. 5 24537 Neumünster |
Niedersachsen |
Nieders. Landesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Postfach 3949
26029 Oldenburg |
Mecklenburg-Vorpommern |
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Thierfelder Straße 18 18059 Rostock |
Desweiteren bitten wir daran zu denken, dass halbjährlich die schriftliche Versicherung des Tierhalters für das Antibiotika Monitoring an die entsprechende Behörde sowie an unsere Praxis abgegeben werden muss.